Schwarzbuch zur Stadtverwaltung Zossen 1.1 Straßenverkehr

Nach der Wende wurden, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Zossener Bürger, zwei Varianten einer Ortsumfahrung der B 96 und B 246 für Zossen ausgearbeitet.

Dies waren

  • ·         die große Umfahrung von Groß Machnow Richtung Telz und durch das ehemalige Militärgebiet bis nach Neuhof oder Wünsdorf 

    und

  • ·         die Marktplatzumfahrung von der Luckenwalder- Str. bis zum Platz Am Kietz

Mit dem Planfeststellungsbericht (PFB) 503 7172/96.6/246.3 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 22.12. 1999 wurde vorerst die Entscheidung für den Bau der Marktplatzumfahrung getroffen.

Im Abschnitt III, Punkt 1.1 dieses PFB wird unter anderem folgendes ausgeführt: „Es kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit ihren Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung einer dringenden Verbesserung bedürfen. Eine großräumige Ortsumgehung ist nach dem Bundesfernstraßenbedarfsplan nicht vor dem Jahr 2012 vorgesehen  …. .“  

 Unter Pkt. 1.2 wird weiter ausgeführt: „Das Stadtzentrum wird durch die erheblichen Verkehrsströme, die zudem durch den Schwerverkehr geprägt werden, dominiert. Der Aufenthalt für die Menschen dort und erst recht das Wohnen für die dortige Bevölkerung müssen als unzumutbar bezeichnet werden, eine städtebauliche Entwicklung ist ebenfalls unter diesen verkehrlichen Vorzeichen nicht möglich.“

Durch die Schließung der damaligen Einbahnstraße an der Westseite des Platzes am Kietz, haben seitdem die Anwohner Am Kietz Nord und Ost noch den zusätzlichen Verkehr der beiden Bundesstraßen aus Richtung Westen nach Wünsdorf zu verkraften. Hierzu Pkt. 11.2.1. des PFB: „Am Kietz  Die Verkehrsführung wird aufgrund der Verlegung der B 96 zwischen Baruther Straße und Straße der Jugend über den Knotenpunkt Am Kietz /Mittenwalder Straße schwieriger, da der rechtsabbiegende Verkehr in Richtung Wünsdorf zusätzlich darüber geleitet werden muss. … Problematisch erscheinen die Grundstückszufahrten im unmittelbaren Knotenpunktbereich bzw. in diesen spurgebundenen Stauräumen.“ Im Abschnitt IV, Pkt. 12.5 wird ausgeführt: „Es muss vielmehr das Ziel sein, den Verkehrsaufenthalt aller Fahrzeuge Am Kietz so gering wie möglich zu gestalten. In den Planfeststellungsunterlagen wird von einer bis zu 50% Erhöhung des Verkehrsaufkommens vor den Häusern Am Kietz 14 bis 25, d. h bei etwa 80% der Am Kietz ansässigen Personen, gesprochen. Dabei wird nach unseren Beobachtungen und Einschätzungen der Verkehr aus und in Richtung Wünsdorf noch über das prognostizierte Maß ansteigen. ….  . Da sich schätzungsweise 75% der neuen Anwohner in Richtung Zossen /Berlin orientieren, werden alle den Planfeststellungsunterlagen zugrunde liegenden Zahlen von der Realität überholt. Weder die Straßen Am Kietz noch die Bahnhofstraße werden den dann zu erwartenden Verkehr bewältigen können.  

Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer überörtlichen Lösung.“ Unter IV, 12.8 wird ausgeführt: Der Fußgängerweg Am Kietz -Nord wird bei der geplanten Verkehrsführung von etwa 3 m Breite auf bis zu 1,50 m Breite zurückgebaut (Häuser 21/22).“ Nach III, 11.1.3 wurde dafür der Gehweg von 1,5 m zu einem gemeinsamen Geh-Radweg von 2,5 m Breite ausgebaut. Benutzt wird dieser Weg in West-/Ostrichtung von Radfahrern fast nie und auch kaum von Fußgängern, da sie Wartezeiten an einer Fußgängerampel und an der Ampel am Knoten Am Kietz/Mittenwalder Str. in Kauf nehmen müssen. So konzentriert sich fast der gesamte Fuß-und Radfahrverkehr in Ost- und Westrichtung über den Kietz auf dem schmalen Bürgersteig an der Nordseite des Kietzes. Hinzu kommen die ein- und ausfahrenden PKW der Anwohner, während der Standzeiten der Fahrzeuge beim Öffnen und Schließen der Tordurchfahrten.  Im Abschnitt IV, Pkt. 13 haben viele Zossener Bürger, vor allem Anwohner des Platzes am Kietz, die Realisierung der Marktplatzumfahrung auf den Punkt gebracht: „Mit der geplanten Ortsumgehung wird die Entlastung des Marktplatzes auf Kosten der Bewohner des Kietzes betrieben.“

Wegen dieser unzumutbaren Zustände wandte ich mich erstmals mit einem Schreiben vom 27.12.07 (Datei SVer 01) an den Landesbetrieb für Straßenwesen in Wünsdorf. Dieser leitete das Schreiben zuständigkeitshalber an das Straßenverkehrsamt TF und an die Stadt Zossen weiter (SVer 02). Während vom Straßenverkehrsamt TF noch eine Stellungnahme erfolgte (SVer 03), warte ich bis heute auch auf dieses und viele weitere Schreiben und Anfragen zum Sachverhalt an die Stadt Zossen auf eine Antwort.

Resümee

Wie dem PFB 503 7172/96.6/246.3 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 22.12. 1999 entnommen werden kann, hatte die Stadt Zossen eine hohe Priorität nach 2012 für die Realisierung der bereits an geplanten großen Ortsumfahrung der B 96 durch das ehemalige Militärgebiet. Diese Möglichkeit wurde seitens der Stadtverwaltung (SV) jedoch nicht genutzt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVP) von 2003 waren Groß Machnow und Zossen mit der niedrigen Prioritätsstufe „Weiterer Bedarf“ für eine Ortsumfahrung der B 96 (durch das ehemalige Militärgebiet) und der Ortsteil Nunsdorf von Zossen mit einer Ortsumfahrung für die B 246 enthalten. Während Groß Machnow im neuen BVP 2030 für eine 4,7 km Ortsumfahrung die hohe Prioritätsstufe „Vordringlicher Bedarf“ erhielt, wurde Zossen mit der Ortsumfahrung der B 96 und Nunsdorf mit der B 246 gestrichen. Anstatt sich um die Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Zossener Anwohner und Gewerbetreibenden an der B 96 und B 246 zu kümmern hat die Stadtverwaltung diese verraten und/oder verkauft.

Hinweis für interessierte Leser

Meine jahrelangen Bemühungen für die Verbesserung der betroffenen Bürger der Großgemeinde Zossen, durch die unzumutbaren Belastungen der beiden Bundesstraßen und weitere Willkür der Stadtverwaltung Zossen werden in weiteren Veröffentlichungen aufgezeigt. Die Sachverhalte werden vielfach durch die angefügten Dateien belegt.

Manfred Teichmann

Zossen, den 15.07.18

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